StUB: Wir geben ausdrücklich keine Wahlempfehlung



Wie viele Bürger und Bürgerinnen, die die StUB auf einer anderen Trasse wollten, findet sich der Wahlverein in der Frage des Ratsbegehrens nicht wieder. Wer die StUB wählen wolle, werde nun gezwungen, dem dritten Talübergang grünes Licht zu geben.

„Diese rabiate Methode, scheinbare Wählerzustimmung zu organisieren kann durchaus schiefgehen,“ warnt der Vorsitzende und Ex-Stadtrat Johannes Pöhlmann.

Beispielhaft führt er die erlanger linke an. „Wir sind gegen einen weiteren Talübergang, deshalb empfehlen wir unseren Wählern und Wählerinnen kein JA“. Wir sind aber für öffentlichen Nahverkehr und deshalb grundsätzlich für diese Bahn, also empfehlen wir auch kein NEIN‘ “.

Man habe durch Änderungsanträge versucht, den Bürgern und Bürgerinnen eine echte Wahl zu ermöglichen. Aber weder eine Teilung der Abstimmung in „Nürnberg bis Erlangen“ und „Erlangen bis Herzogenaurach“, noch eine Abstimmung zur Wahl der Trasse hätten sich bei SPD, Grüne oder CSU durchgesetzt.

Für Stadrat Lukas Eitel ist das ganze Vorgehen ein Argument, das Ratsbegehren abzuschaffen, das seiner Meinung nach oft von Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen missbraucht wird.

„Anders als die Bürger und Bürgerinnen, die bei Wind und Wetter erst Tausende von Unterschriften sammeln müssten, kann der Stadtrat jederzeit im geheizten Ratssaal Bürgerentscheide mit maßgeschneiderten Abstimmungsfragen beschließen. Dieses Vorrecht muss weg,“ meint Eitel.

„Unterste Schublade“

Zur Behauptung bayerischer Landesbehörden, es sei kein Antrag der Stadt Erlangen auf Abstufung der Bundesstraße 4 eingegangen, antwortet Johannes Pöhlmann: „Das ist unterste Schublade. Wir haben beim Oberbürgermeister nachgefragt und die Antwort erhalten, dass die Stadt Erlangen diesen Antrag per Brief und Email rausgeschickt hat. Das halten wir für glaubwürdig, und die Stadt kann das sicher auch nachweisen“.

Als Kronzeugen zitiert der Wahlverein Minister Joachim Herrmann (CSU), der sich öffentlich gegen diesen Antrag ausgesprochen hätte. „Damit ist der Eingang des Antrags in der Sache bestätigt,“ so Pöhlmann“.