Ein Verband für Sehbehinderte hat ein Urteil vor dem Verwaltungsgericht erstritten, nach dem Städte durchaus etwas gegen das gefährliche und hinderliche Abstellen von E-Roller unternehmen können. Darauf haben wir die Verwaltung vor 3 Monaten hingewiesen. Nun wollen wir im Stadtrat wissen, was die Stadt daraus macht.
Bisher galt die bescheuerte (von Ex-Verkehrsminister Scheurer verschuldete) Rechtslage, das die Städte eigentlich nur zusehen können, und bei den Betreibern um freiwillige Regelungen betteln müssen. Nach dem Urteil kann eine Gemeinde das Abstellen von E-Rollern für den nächsten Kunden in bestimmten Gegenden verbieten oder auf bestimmte Parkflächen begrenzen.
Wir haben ein paar Beispiele gesammelt: Abstellen mitten auf dem dunklen Gehweg, mitten auf dem Radweg über eine Ampel, mitten auf dem Gehweg, so dass kein Kinderwagen oder Rollstuhl mehr durchkommt. Die Stadt sollte das Urteil aus Münster auswerten und dann die E-Rollerei vernünftig regulieren, um solche Missstände zu beenden.