Laut unserer Verfassung hat die Bundesregierung die Arbeitslosengeld-II-Sätze zeitnah an das Existenzminimum anzupassen. Die letzte Erhöhung Anfang des Jahres betrug gerade einmal 0,76 % bzw. 3 €. Die aktuelle Anpassung auf 500 € monatlich bzw. 125 € pro Woche kommt spät, mit Startdatum ab 1.01.2023. Von was sollen die Menschen bis dahin, mit der extrem gestiegene Inflationsrate von 7,9 % im Rücken leben? Nicht sofort zu handeln, entspricht faktisch einer Kürzung der Hartz-IV-Regelsätze für weitere vier Monate. Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine Erhöhung auf 650 €, denn „das menschenwürdige Existenzminimum wird nicht mehr gesichert, wenn die Preisentwicklung die reale Kraftkraft der Leistungen schmälert.“
Auch muss man sich noch einmal ins Gedächtnis rufen, dass alle drei Entlastungspakete zusammen hinter den 100 Milliarden €, die für die Bundeswehr über Nacht beschlossen werden konnten, zurückbleiben.